Informationen zur Barrierefreiheit gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i.V.m. Anlage 3 BFSG i.V.m. §§ 12, 13, 17 und 19 BFSGV
HINWEISE:
- Bitte beachten Sie, dass die DonauCapital Wertpapier GmbH über diese Webseite keine Dienstleistungen anbietet.
- Diese Information ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur unsere Vertragsunterlagen.
Wenn Sie Finanzinstrumente (z.B. Investmentfonds, Aktien) kaufen oder verkaufen möchten, arbeitet die DonauCapital Wertpapier GmbH mit bestimmten Partnern zusammen. Diese Partner nennt man nach § 3 Absatz 2 Wertpapierinstitutsgesetz (abgekürzt: WpIG) „vertraglich gebundene Vermittler“ (nachfolgend „Partner“ genannt). Diese Partner arbeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nur für die DonauCapital Wertpapier GmbH.
Die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen obliegt den jeweiligen Partnern gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 BFSG, sowie aus der zugrundeliegenden Verordnung zum BFSG (BFSGV), insbesondere §§ 12, 17, 19 BFSGV. Detaillierte Informationen hierzu enthalten Sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot des Partners.
Im Zusammenhang mit dem Angebot bestimmter Partner bietet die DonauCapital Wertpapier GmbH auch die Vermittlung von Käufen und Verkäufen in Bezug auf sogenannte Kryptowerte an. Als Kryptowerte oder Krypto-Assets werden digitale Darstellungen von Werten oder Rechten bezeichnet, die elektronisch übertragbar und speicherbar sind, unabhängig davon, ob sie als Zahlungsmittel dienen oder Anlagezwecken dienen. Darunter fallen Kryptowährungen und andere digitale Token. Bekannte Beispiele für Kryptowerte sind Bitcoin, Ethereum oder Cardano. An solchen Vermittlungen sind die Partner der DonauCapital Wertpapier GmbH nicht beteiligt.
Detaillierte Informationen zu den Angeboten der DonauCapital Wertpapier GmbH im Zusammenhang mit Kryptowerten sowie ihrer Durchführung erhalten Sie bei dem jeweiligen Angebot.
Beschreibung der geltenden Anforderungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite www.donaucapital.de.
Die Website ist nicht an allen Stellen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar, die nachstehend aufgeführten Inhalte der Webseite www.donaucapital.de sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
- Derzeit fehlen teilweise Alternativtexte für ältere Bilder und grafische Bedienelemente oder sind nicht korrekt beschrieben. Diese Inhalte werden nach und nach redaktionell überarbeitet. Bei neu eingestellten Bildern und Grafiken sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.
- Die Überschriften und Listen helfen nicht immer beim Finden der Artikel auf der Website.
- Manche Überschriften und Begriffe sind schwer zu verstehen. Das macht die Sprach-Steuerung schwierig.
- Einige Artikel sind schwer zu verstehen.
- Es gibt sehr viele PDF-Dokumente auf der Internet-Seite. Deshalb sind nicht alle PDF-Dokumente barrierefrei.
- Kontraste von Texten, Bedienelementen und Grafiken erreichen teilweise nicht die geforderten Minimumwerte.
- Für Videoinhalte stehen (teilweise) keine Untertitel zur Verfügung. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 27. Juni 2025 aktualisiert.
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